El Aviso Ausgabe August 2002 Spanische
Grundbücher sind sicher - man muß sie nur selbst
überprüfen!
Eine automatische Benachrichtigung bei
Veränderungen erfolgt seitens der Behörden nicht.
"Ich
muß alle meine Termine absagen, die wollen meine Finca versteigern."
Emil ist total aufgelöst als er mir gerade am Telefon mitteilt,
dass unser Treff heute Abend nicht klappt. "Was ist denn eigentlich passiert?"
frage ich. Bei Emil sprudelt es nur so heraus: "Stell dir vor, ich sitze vorhin
ganz gemütlich auf meiner Terrasse und arbeite an meinem Laptop. Unser
Hund bellt und meldet einen Besucher. Es erscheint - du wirst es nicht glauben-
eine sehr hübsche junge Dame mit einem Roller. Sie grüßt
freundlich und erzählt, wie schön es hier im Schatten ist. Ich lade
sie zu einem kühlen Trink ein, frage nach ihrem Namen und ihren
Wünschen. Sie heißt Rosa und bringt einfach nur amtliche Schreiben
von der Gemeinde direkt zum jeweiligen Empfänger.
Na ja, denke
ich, eine so aufgeweckte und freundliche Person kann ja nichts Schlimmes mit
sich bringen. Wir trinken unseren Eistee, sie übergibt mir einem
verschlossenen Umschlag vom Gericht und ich unterschreibe für den Empfang.
Gericht, das klingt etwas unheimlich. Was habe ich denn mit dem Gericht zu tun?
Rosa kann oder will es nicht beantworten, bedankt sich für die Erfrischung
und zieht mit ihrem Roller von dannen".
Mit Emils Ruhe ist es vorbei.
Er öffnet den Umschlag und liest. Gott sei Dank ist der Inhalt auf
Castellano, so kann er wenigstens grob den Inhalt ermitteln. Moment, Subasta,
ist das nicht Versteigerung? Es wird ihm heiß und kalt. Und
tatsächlich: Dona Maria hat gegen ihn die Zwangsversteigerung seiner Finca
eingeleitet.
Aber wer ist Dona Maria? Er kennt sie nicht. Und was hat
seine Finca damit zu tun? Spinnen jetzt wirklich alle?
Zur Klärung
der Angelegenheit treffen wir uns am Abend doch. Auf meine Frage
präsentiert mir Emil stolz die abgegriffene Fotokopie eines
Grundbuchauszugs von 1992. "Da steht keine Maria drin!" meint er. "Und wo
stehst Du als Eigentümer?" frage ich. Er ist davon überzeugt, dass
alles seine Richtigkeit haben muß, schließlich hat er ja 1992 beim
Notar gekauft und bezahlt.
Am anderen Tag habe ich den noch nachts per
E-Mail angeforderten neuen Grundbuchauszug zur Hand. In einem kann ich Emil
beruhigen, er ist gemeinsam mit seiner Frau 1992 als Eigentümer
eingetragen. Aber dann kommen weitere Vermerke: Es ist eine
Arrestverfügung zu Gunsten von Dona Maria aufgrund eines
rechtskräftigen Urteils des Gerichts von 1992 gegen Emils Vorbesitzer
eingetragen. Und daraus wird nun wegen der bis heute nicht erfolgten Zahlung
die Zwangsversteigerung angedroht.
Es hilft momentan nur ein Trost, im
August läuft bei den Gerichten fast nichts. Und auch die Anwälte
erholen sich für neue Taten. Wie es mit diesem echten und wirklichen Fall
weitergeht, erfahren sie in der nächsten Ausgabe, mit der Beendigung der
Gerichtsferien.
Fortsetzung der wahren Geschichte in der
nächsten Ausgabe.
El Aviso Ausgabe September 2002 Spanische
Grundbücher sind sicher - man muß sie nur selbst
überprüfen!
Emil war total geschockt, dass seine vor 10
Jahren erworbene Finca plötzlich versteigert werden soll. Er hat notariell
erworben, den gesamten Kaufpreis bezahlt, und nun muß er für
Schulden seines Vorbesitzers einstehen. Das kann doch nicht wahr sein !?
Anfang September eines jeden Jahres laufen die Gerichtsferien in
Spanien aus. Berge von zwischenzeitlich angesammelten Akten stapeln sich auf
den Schreibtischen von Angestellten, Beamten und Richtern. Wie soll sich ein
Mensch, der nach 4 Wochen toller Urlaubsstimmung wieder in den Alltag
zurückkommt, zurecht finden?
Alles muß schließlich
seine Ordnung haben - und Recht muß Recht bleiben. Emil fragt also am 2.
September, am ersten offiziellen Arbeitstag des Gerichts, direkt bei der
zuständigen Geschäftsstelle, nach dem Stand seiner angedrohten
Versteigerung nach. "Emil?". "Zwangsversteigerung?" "Vorbesitzer?".
Alle finden es toll, dass er sich selbst als Betroffener um eine Klärung
bemüht. "Eigentlich haben wir es hier nur mit Procuradoren zu tun" sagt
lachend die Gerichtsschreiberin. Procuradoren sind Personen der spanischen
Gerichtsbarkeit, die für die Koordination zwischen Anwalt und Gericht
zuständig sind.
Emil kann diesen Spaß nicht verstehen. "Hier
soll meine Finca, auf der ich seit fast 10 Jahren wohne, und bei der ich immer
alles bezahlt habe, versteigert werden." Er lässt sich mit dem Verweis auf
eine Prokuradora nicht abspeisen. Schließlich haben nette Leute beim
Geicht auch persönliche Empfindungen. Und Spanier, insbesondere auf
Mallorca, helfen jedem der um Hilfe bittet. Emil erklärt seine Lage.
In der Zeit, zwischen offiziellem Kauf beim Notar 1993 und seiner
Eintragung als neuem Eigentümer im Grundbuch, hat sich ein Schuldner des
Voreigentümers im Grundbuch abgesichert. Von dieser "Pfändung des
Grundstückes" hat er in der Zwischenzeit nie erfahren.
Warum soll
er auch von seiner eigenen Finca einen Grundbuchauszug anfordern? Der Vermerk
auf seiner "Escritura", die er damals 6 Monate nach dem Kauf von der Gestoria
erhalten hat, war für ihn eine weitere Bestätigungen der Rechtskraft
seines Anspruch als neuer Eigentümer. Die Stempel von Notar, Finanzamt,
Grundbuchamt usw. sprechen für sich.
Die Gestoria hat ihn, den
"Spanisch-Unkundigen" auch nicht auf einen Zwischeneintrag hingewiesen. Auf dem
Flur vor dem Zimmer der Geschäftsstelle des Gerichtes finden sich
zwischenzeitlich viele Leute ein. Es ist schon interessant, wie dieser Deutsche
seine Sache vorträgt. Man könnte ja Mitleid mit ihm haben - aber
warum war er nur so lange so gutgläubig? Schließlich weiß
jeder, dass man seine Finca immer im Auge behalten muß. Nicht nur vor
Räubern, die es auf Mallorca sowieso nicht gibt, aber vor Eintragungen.
Denn diese erfolgen automatisch - ohne Vorwarnung - mit voller Rechtskraft
gegen das Grundstück.
Emil einigt sich schließlich auf ein
"Gentlemen-Agreement". Die Forderung gegen den Voreigentümer ist durch
Urteil rechtens. Er ist Eigentümer eines Grundstücks, und dieses
haftet für die Schuld. Er muß die Forderungen dieses
Grundstücks bezahlen. Er erklärt sich nach einigem Überlegen
bereit, die Schuld seines Vorbesitzers und die aufgelaufenen Zinsen zu
bezahlen.
Alle sind froh, ein Anwalt auf dem Flur lädt Emil
spontan zu einem beruhigenden Brandy ein. Draußen scheint die Sonne und
eine zusätzliche Zahlung ist besser als gar keine Finca. Emil muß
den Anwalt der Gegenseite nicht bezahlen. Alles hat er mit viel eigenem Elan
erreicht - in Einklang des spanischen Rechtswesens und ohne Kosten für
einen Procurador.
Achim Menrad Betriebswirt und
Dipl.-Sachverständiger (DIA) für spanische und deutsche
Immobilienbewertung |
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